Häufige Fragen

Häufige Fragen von Familien

Familien profitieren vom Angebot, wenn das betroffene Kind zwischen 6 und 18 Jahre alt ist. Die Sternschnuppe-Karte ist für die Eltern und alle Kinder der Familie gültig. Ein Elternteil muss beim Ausflug immer dabei sein. Anstelle des zweiten Elternteils kann auch eine andere erwachsene Begleitperson mitkommen.

Ja. Die Sternschnuppe-Karte kann auch genutzt werden, um einen Ausflug ausschliesslich mit den Geschwistern des betroffenen Kindes zu unternehmen.

Ja. Die Sternschnuppe übernimmt die Kosten für Geschwister bis 25 Jahre, sofern sie noch zu Hause leben.

Mit der Sternschnuppe-Karte sind die Eintrittskosten für maximal 2 Erwachsene (davon zwingend 1 Elternteil) sowie eigene Kinder gedeckt. Sämtliche anderen Auslagen (Anreise, Verpflegung, spezielle Führung) müssen von der Familie selbst übernommen werden.

Damit Sie von unseren Gratis-Eintritten profitieren, müssen Sie vor jedem Ausflug online ein Eintrittsformular erstellen und ausdrucken. Loggen Sie sich dafür auf unserer Website ein. Die nötigen Angaben dafür finden Sie auf Ihrer Sternschnuppe-Karte. Weisen Sie das ausgedruckte Eintrittsformular an der Kasse der Partnerinstitution zusammen mit Ihrer Sternschnuppe-Karte und einem Personalausweis vor.

Sollten Sie weder einen Computer noch Zugriff zum Internet haben, rufen Sie uns bitte an, damit wir gemeinsam eine Lösung finden können. Sie erreichen uns unter Tel. 044 368 30 40.

Sie haben die Möglichkeit, das Formular per E-Mail zu verschicken oder auf einem Speichermedium zu sichern und es dann an einem anderen Ort auszudrucken (z.B. im Büro, bei Freunden oder Nachbarn, Copy-Shop, etc.). Falls Sie gar keine Möglichkeit haben, das Dokument auszudrucken, rufen Sie uns bitte an. Sie erreichen uns unter Tel. 044 368 30 40.

Um das Eintrittsformular zu erstellen, müssen Sie sich mit der Sternschnuppe-ID-Nr. und dem Nachnamen des Sternschnuppe-Kindes auf unserer Website einloggen.

Melden Sie sich spätestens 10 Tage vor dem Ausflug bei uns. Wir stellen Ihnen eine neue Karte zu, sofern Ihr Kind noch nicht 18 Jahre alt ist.

Auf unserer Website finden Sie die aktuellen Partnerinstitutionen. Bitte beachten Sie, dass gewisse Partner nur saisonal geöffnet haben oder ausschliesslich während einer bestimmten Zeitdauer mit der Sternschnuppe-Karte besucht werden können. Prüfen Sie vor Ihrem Ausflug, ob ihr gewünschtes Ausflugsziel eine Sternschnuppe-Partnerinstitution ist und geöffnet hat.

Die Zahl der Besuche und Eintritte mit der Sternschnuppe-Karte ist nicht limitiert.

Melden Sie sich bei uns, damit wir Ihnen eine neue Sternschnuppe-Karte zustellen können. Bitte beachten Sie, dass es ca. 10 Tage dauert, bis Sie Ihre neue Karte erhalten.

Das ist nicht nötig. Wir schicken Ihnen automatisch eine neue Sternschnuppe-Karte, sofern Ihr Kind noch nicht 18 Jahre alt ist. Der Versand der Karte erfolgt in der Regel im Dezember.

Haben die Eltern unterschiedliche Wohnsitze, ist es möglich, für beide Haushalte eine Sternschnuppe-Karte zu bestellen. Bitte informieren Sie uns über die Kontaktangaben beider Elternteile.

Das ist kein Problem. Sie können das Eintrittsformular einfach entsorgen.

Die Angaben auf dem Formular müssen korrekt sein. Drucken Sie das Formular wenn möglich vor dem Ausflug noch einmal aus. Ansonsten ergänzen Sie die übrigen Familienmitglieder bitte handschriftlich.

Geben Sie das Datum ein, an dem Sie den Besuch voraussichtlich machen werden. Sollte der Ausflug doch an einem anderen Tag stattfinden, lassen Sie ausnahmsweise das «falsche» Datum stehen.

Nein, das ist nicht möglich. Sie müssen für jeden neuen Besuch ein neues Formular ausdrucken.

Falls Sie an der Kasse kein ausgefülltes Eintrittsformular vorweisen können, ist die Sternschnuppe-Karte nicht gültig. Sie müssen die Eintrittskosten in diesem Fall selbst bezahlen.

Nein. Die Karte ist nur für Ihre Familie gültig. Ihnen bekannte Familien können bei uns eine eigene Karte beantragen. Auch Institutionen (z.B. heilpädagogische Schulen, etc.) können bei uns eine Karte für Gruppen beantragen.

Bitte melden Sie sich bei uns, damit wir die Angaben korrigieren können. Bitte beachten Sie, dass die aktualisierten Daten frühestens am folgenden Arbeitstag beim Login sichtbar sind.

Häufige Fragen von Gruppen

Die Sternschnuppe-Karte für Gruppen gilt für Elternvereinigungen, Heime, Spitäler, heilpädagogische Schulen oder ähnliche Institutionen, die Kinder mit einer Behinderung oder einer Krankheit betreuen oder sich für deren Interessen einsetzen. Die Karte ist innerhalb der Organisation übertragbar und für verschiedene Gruppen und ihre Begleitpersonen gültig.

Wir übernehmen die Kosten für den Eintritt der betroffenen Kinder bis 18 Jahre und deren Begleitpersonen. Sämtliche andere Auslagen (Anreise, Verpflegung, spezielle Führung) müssen von der Institution selbst übernommen werden.

Nein. Die Kosten für betroffene Personen über 18 Jahre und deren Betreuungspersonen sind nicht gedeckt und müssen von der Institution selbst übernommen werden. Gemäss unserem Stiftungszweck dürfen wir Kinder bis und mit dem 18. Lebensjahr unterstützen.

Nein. Die Sternschnuppe übernimmt nur die Kosten für Kinder mit einer Krankheit oder Behinderung. Die Eintrittskosten für Kinder, die unserem Stiftungszweck nicht entsprechen, müssen von der Institution selbst getragen werden. Bitte fragen Sie bei Unsicherheiten telefonisch bei uns nach. 

Damit Sie von unseren Gratis-Eintritten profitieren, müssen Sie vor jedem Ausflug online ein Eintrittsformular erstellen und ausdrucken. Loggen Sie sich dafür auf unserer Website ein. Die nötigen Angaben dafür finden Sie auf Ihrer Sternschnuppe-Karte. Weisen Sie das ausgedruckte Eintrittsformular an der Kasse der Partnerinstitution zusammen mit Ihrer Sternschnuppe-Karte und einem Personalausweis vor.

Nein. Die Karte ist nur für Ihre Institution gültig. Familien mit betroffenen Kindern können eine eigene Karte beantragen.

Ja, das ist möglich. Jede Karte hat eine ID-Nummer und ist bei der Sternschnuppe mit einer Kontaktperson hinterlegt. Diese Person ist für die Karte verantwortlich. Die Karte kann aber von anderen Mitarbeitenden der Institution genutzt werden.

Melden Sie uns bitte den Nachfolger/die Nachfolgerin, damit wir eine Karte auf die neue Person ausstellen können.

Melden Sie sich mindestens 10 Tage vor dem Ausflug bei uns. Wir stellen Ihnen eine neue Karte zu.

Auf unserer Website finden Sie die aktuellen Partnerinstitutionen. Bitte beachten Sie, dass gewisse Partner nur saisonal geöffnet haben oder ausschliesslich während einer bestimmten Zeitdauer mit der Sternschnuppe-Karte besucht werden können. Prüfen Sie vor Ihrem Ausflug, ob ihr gewünschtes Ausflugsziel eine Sternschnuppe-Partnerinstitution ist und geöffnet hat.

Die Sternschnuppe-Karte gilt jeweils für das ganze Kalenderjahr (nicht nur für das Schuljahr) und wird kurz vor Ablauf automatisch verlängert. Der Versand der Karte erfolgt in der Regel im Dezember.

Das ist kein Problem. Sie können das Eintrittsformular einfach entsorgen.

Geben Sie das Datum ein, an dem Sie den Besuch voraussichtlich machen werden. Sollte der Ausflug doch an einem anderen Tag stattfinden, lassen Sie ausnahmsweise das «falsche» Datum stehen.

Nein, das ist nicht möglich. Sie müssen für jeden neuen Besuch ein neues Formular erstellen.

Falls Sie an der Kasse kein ausgefülltes Eintrittsformular vorweisen können, ist die Sternschnuppe-Karte nicht gültig. Ihre Institution muss die Eintrittskosten in diesem Fall selbst bezahlen.