Häufige Fragen
Häufige Fragen von Familien
Familien mit einem Kind von 6 bis und mit 18 Jahre alt, das mit einer Krankheit oder Beeinträchtigung lebt. Die Freizeitsterne sind für die Eltern und alle Kinder der Familie gültig. Anstelle der Eltern können auch maximal zwei andere erwachsene Personen das Kind/die Kinder begleiten (z.B. Entlastungsdienst, Grosseltern).
Voraussetzung für die Nutzung des Angebots ist die Anmeldung Ihres Kindes bei der Sternschnuppe: Registrierung | Stiftung Kinderhilfe Sternschnuppe.
Wir prüfen Ihre Anmeldung und informieren Sie, ob wir Ihr Kind bei der Sternschnuppe aufnehmen dürfen. Wenn Ihr Kind den Richtlinien unseres Stiftungszwecks entspricht, erhalten Sie einen Link für den Download der App sowie den Informationen für die Registrierung. Sobald Sie sich für die App registriert haben, können Sie das Angebot der Freizeitsterne nutzen.
Kosten für zusätzliche Personen müssen selbst übernommen werden (Freunde, Cousinen, weitere Kinder…).
Ja, die App kann auf mehreren Mobil-Telefonen installiert werden. Verwenden Sie innerhalb der Familie einfach die gleichen Login-Daten (ID und Passwort). Ihnen steht auch eine Desktop-Version der App zur Verfügung: Login | Stiftung Kinderhilfe Sternschnuppe.
Buchen Sie einen Eintritt in Ihrem Konto der Sternschnuppe-App. Weisen Sie den QR-Code des Tickets (oder die Ticket-Nummer) an der Kasse vor. Halten Sie auch einen Personalausweis bereit, falls Sie danach gefragt werden.
Ja, das ist möglich. Die Sternschnuppe übernimmt die Kosten für maximal zwei erwachsene Begleitpersonen. Dies müssen nicht zwingend die Eltern/Erziehungsberechtigten sein (z.B. MA von Entlastungsdiensten, Grosseltern, Gotti/Götti). Wenn Sie einen Eintritt für eine andere Begleitperson buchen, können Sie das von Ihnen gebuchte Ticket per E-Mail an die Person weiterleiten.
Ja, das ist möglich. Ein Ausflug kann auch ausschliesslich mit den Geschwistern des betroffenen Kindes unternommen werden.
Nein, das ist nicht (mehr) möglich. Die Grundidee der Freizeitsterne ist es, gemeinsame Familienzeit zu geniessen. Das Sternschnuppe-Kind und/oder die Geschwister sollen am Ausflug mit dabei sein.
Ja, das ist möglich. Bitte informieren Sie sich vorab bei der jeweiligen Partnerinstitution, ab welchem Alter Kinder ohne erwachsene Begleitpersonen Zutritt haben.
Geschwister ab 18 Jahren gelten als erwachsene Begleitpersonen und können bei der Ticketbuchung entsprechend erfasst werden.
In der App sowie auf unserer Website finden Sie eine Übersicht der aktuellen Partnerinstitutionen. Bitte beachten Sie, dass gewisse Partner nur saisonal geöffnet haben.
Bietet ein Freizeitsterne-Partner mehrere Angebote (z.B. Verkehrshaus der Schweiz, Glasi Hergiswil) muss für jedes Teilangebot ein separates Ticket gelöst werden. Ihrem Guthaben wir dafür jeweils ein Sternenpunkt belastet.
Pro Familie können 6 Besuche (Sternenpunkte) pro Kalenderjahr (Januar bis Dezember) gemacht werden. Im Einführungsjahr 2024 dürfen wir Familien ebenfalls 6 Sternenpunkte zur Verfügung stellen (Juli bis Dezember).
Sie erhalten pro Kalenderjahr 6 Sternenpunkte (Guthaben für Besuche). Wenn Sie mit einem gebuchten Ticket einen Ausflug gemacht haben, wird Ihnen ein Sternenpunkt von Ihrem Konto abgebucht. Nicht eingelöste Tickets werden Ihrem Konto nicht belastet. Nicht verwendete Sternenpunkte können nicht auf das Folgejahr übertragen werden.
Die externen Kosten der Freizeitsterne sind seit der Lancierung im Jahr 2011 kontinuierlich gestiegen. Damit wir dieses Angebot auch langfristig anbieten können, sind diese Massnahmen nötig geworden.
- Mindestens 1 Kind der Familie muss am Ausflug mit dabei sein (Sternschnuppe-Kind oder Geschwister)
- Mitarbeitende von Entlastungsdiensten haben keinen Zugang mehr zu den Freizeitsternen. Die Eintritte können über die App der Familien gebucht werden. Die Familien schicken die gebuchten Tickets dann per E-Mail an die Personen vom Entlastungsdienst weiter.
Wenn Sie alle Sternenpunkte eingelöst haben, müssen Sie die Eintrittskosten für zusätzliche Ausflüge selber übernehmen. Zu Beginn des Folgejahres werden Ihrem Konto wieder Sternenpunkte gutgeschrieben.
Das ist kein Problem. Das Kassenpersonal kann fehlende oder zusätzliche Personen mit dem Setzen oder Entfernen des Hakens hinzufügen oder abwählen. ODER: Stornieren Sie das Ticket und lösen Sie einfach ein Neues.
Das ist kein Problem. Sie können das Ticket stornieren und der Sternenpunkt wird Ihrem Konto wieder gutgeschrieben.
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Adressangaben direkt in der App zu ändern.
Melden Sie sich bei Änderungen der Familienzusammensetzung (z.B. zusätzliches Geschwister) bitte bei der Sternschnuppe.
In diesem Fall müssen Eintrittstickets von der Familie vor Ort selbst bezahlt werden. Es ist keine Rückerstattung seitens der Sternschnuppe möglich.
Ticketbuchungen für das Jahr 2025 können ab dem 1.1.2025 gemacht werden.
Häufige Fragen von Gruppen
Die Freizeitsterne für Gruppen gilt für heilpädagogische Schulen, Elternvereinigungen, Heime, Spitäler oder ähnliche Institutionen, die Kinder und Jugendliche (von 6 bis und mit 18 Jahre alt) mit einer Beeinträchtigung oder einer Krankheit betreuen oder sich für deren Interessen einsetzen.
Voraussetzung für die Nutzung des Angebots ist die Anmeldung Ihrer Schule/Institution bei der Sternschnuppe: Registrierung | Stiftung Kinderhilfe Sternschnuppe.
Wir prüfen Ihre Anmeldung und informieren Sie, ob wir Ihre Organisation bei der Sternschnuppe aufnehmen dürfen. Wenn Ihr Antrag den Richtlinien unseres Stiftungszwecks entspricht, erhalten Sie einen Link für den Download der App sowie den Informationen für die Registrierung. Sobald Sie sich für die App registriert haben, können Sie das Angebot der Freizeitsterne nutzten.
Kosten für den Eintritt der betroffenen Kinder ab 6 bis und mit 18 Jahre und deren Begleitpersonen. Bitte informieren Sie die Sternschnuppe, wenn Ihre Institution einen Ausflug mit mehr als 50 Kindern/Jugendlichen unternimmt.
WICHTIG: Erfassen Sie nur Kinder, die zahlungspflichtig sind. Informieren Sie sich vorgängig bei der entsprechenden Partnerinstitution.
Ja, die App kann auf mehreren Mobil-Telefonen installiert werden. Ihnen steht auch eine Desktop-Version der App zur Verfügung: Login | Stiftung Kinderhilfe Sternschnuppe.
Verwenden Sie innerhalb der Institution einfach die gleichen Login-Daten (ID und Passwort).
Buchen Sie einen Eintritt in Ihrem Konto der Sternschnuppe-App. Weisen Sie den QR-Code des Tickets (oder die Ticket-Nummer) an der Kasse vor. Halten Sie auch einen Personalausweis bereit, falls Sie danach gefragt werden.
In der App sowie auf unserer Website finden Sie eine Übersicht der aktuellen Partnerinstitutionen. Bitte beachten Sie, dass gewisse Partner nur saisonal geöffnet haben.
Bietet ein Freizeitsterne-Partner mehrere Angebote (z.B. Verkehrshaus der Schweiz, Glasi Hergiswil) muss für jedes Teilangebot ein separates Ticket gelöst werden. Ihrem Guthaben wir dafür jeweils ein Sternenpunkt belastet.
Die Anzahl Sternenpunkte, die einer Institution zur Verfügung stehen, variiert je nach Grösse der Organisation.
Sie erhalten pro Kalenderjahr (Januar bis Dezember) eine bestimmte Anzahl Sternenpunkte (Guthaben für Besuche mit einer Gruppe bis max. 50 Kinder/Jugendliche). Im Einführungsjahr 2024 dürfen wir Ihrer Organisation die gleiche Anzahl Sternenpunkte wie für die kommenden Kalenderjahre schenken (Juli – Dezember). Wenn Sie mit einem gebuchten Ticket einen Ausflug gemacht haben, wird Ihnen ein Sternenpunkt von Ihrem Konto abgebucht. Nicht eingelöste Tickets werden Ihrem Konto nicht belastet. Nicht verwendete Sternenpunkte können nicht auf das Folgejahr übertragen werden.
Die externen Kosten der Freizeitsterne sind seit der Lancierung im Jahr 2011 kontinuierlich gestiegen. Damit wir dieses Angebot auch langfristig anbieten können, sind diese Massnahmen nötig geworden.
Wenn Sie alle Sternenpunkte eingelöst haben, müssen Eintrittskosten für zusätzliche Ausflüge von Ihrer Organisation selber übernommen werden. Zu Beginn des Folgejahres werden Ihrem Konto wieder Sternenpunkte gutgeschrieben.
Das ist kein Problem. Sie können das Ticket stornieren und der Sternenpunkt wird Ihrem Konto wieder gutgeschrieben.
Das ist kein Problem. Stornieren Sie das Ticket und lösen Sie einfach ein Neues. ODER: Das Kassenpersonal kann ausserdem fehlende oder zusätzliche Personen mit dem Setzen oder Entfernen des Hakens hinzufügen oder abwählen.
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Adressangaben direkt in der App zu ändern. Melden Sie sich bei Änderungen bitte bei der Sternschnuppe.
In diesem Fall müssen Eintrittstickets von der Schule/Institution vor Ort selbst bezahlt werden. Es ist keine Rückerstattung seitens der Sternschnuppe möglich.
Ticketbuchungen für das Jahr 2025 können ab dem 1.1.2025 gemacht werden.
Häufige Fragen von Partnerinstitutionen
- Familien: Familien mit einem Kind zwischen 6 und 18 Jahre alt, das mit einer Krankheit oder Beeinträchtigung lebt. Die Freizeitsterne sind für die Eltern und alle Kinder bis 18 Jahre der Familie gültig. Anstelle der Eltern können auch maximal zwei andere erwachsene Personen das Kind/die Kinder begleiten (z.B. Entlastungsdienst, Grosseltern und erwachsene Geschwister).
- Gruppen: Die Freizeitsterne für Gruppen gilt für heilpädagogische Schulen, Elternvereinigungen, Heime, Spitäler oder ähnliche Institutionen, die Kinder mit einer Beeinträchtigung oder einer Krankheit betreuen oder sich für deren Interessen einsetzen.
Die Familie/Gruppe weist an der Kasse das gebuchte Ticket (QR-Code/Ticketnummer) vor.
- Öffnen Sie die Sternschnuppe-App auf Ihrem Smartphone, Tablet oder via Browser https://app.sternschnuppe.ch/de/login und melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an (ID/Passwort). Die Tickets können ausserdem mit einem Barcode-Scanner gelesen werden.
- Scannen Sie den QR-Code oder erfassen Sie die Ticketnummer.
- Kontrollieren Sie die Anzahl der anwesenden Personen und nehmen Sie ggf. Änderungen vor (Bei Familien: Personen ab- oder dazu wählen / Bei Gruppen Anzahl Personen anpassen).
- Bestätigen Sie die Angaben mit «Senden»
Ja, die App kann auf mehreren Mobil-Telefonen installiert werden. Verwenden Sie einfach die gleichen Login-Daten (ID und Passwort).
Das ist kein Problem. Das Kassenpersonal kann fehlende oder zusätzliche Personen mit dem Setzen oder Entfernen des Hakens hinzufügen oder abwählen.
Die Sternschnuppe übernimmt die Ticketkosten für die eigenen Kinder. Kosten für Kinder ausserhalb der Familie (z.B. Göttikinder, Cousinen, Nachbarskinder etc.) können in der App nicht hinzugefügt werden. Diese Eintritte müssen vor Ort bezahlt werden.
Geschwister ab 18 Jahren gelten als erwachsene Begleitpersonen und können bei der Ticketbuchung von der Familie entsprechen erfasst werden.
Bitten Sie die Familie, der Sternschnuppe alle Geschwister zu melden. Falls Geschwister beim Ausflug dabei sind, die nicht aufgeführt sind, übernimmt die Sternschnuppe die Kosten nicht und müssen von den Familien selbst bezahlt werden.
Bitte prüfen Sie bei Gruppen jeweils die Anzahl der zahlungspflichtigen Kinder. Korrigieren Sie die Zahl, sollte diese nicht übereinstimmen.
Ja, das ist möglich. Ein Ausflug kann auch ausschliesslich mit den Geschwistern des betroffenen Kindes unternommen werden.
Nein, das ist nicht (mehr) möglich. Die Grundidee der Freizeitsterne ist es, gemeinsame Familienzeit zu geniessen. Das Sternschnuppe-Kind und/oder die Geschwister sollen am Ausflug mit dabei sein.
Ja, das ist möglich. Die Sternschnuppe übernimmt jedoch nur die Kosten für die Kinder, die zur Familie gehören (nicht für Freunde, Cousinen, …).
Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie die Papierformulare noch bis Ende 2024 akzeptieren. Die Eintritte können der Sternschnuppe gemeinsam mit den QR-Tickets verrechnet werden.
Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie die Ticket-Nummer notieren und der Familie/Gruppe den Einlass gewähren. Die Informationen vom gebuchten Ticket werden drei Tage in der App gespeichert und können manuell nacherfasst werden. Danach werden nicht gebuchte Tickets automatisch gelöscht.
Wenn Familien/Gruppen an der Kasse das Ticket nicht vorweisen können, z.B. weil sie keinen Akku mehr haben, müssen sie die Eintritte selber bezahlen.