Häufige Fragen von Gruppen

Die Freizeitsterne für Gruppen gilt für heilpädagogische Schulen, Elternvereinigungen, Heime, Spitäler oder ähnliche Institutionen, die Kinder und Jugendliche (von 6 bis und mit 18 Jahre alt) mit einer Beeinträchtigung oder einer Krankheit betreuen oder sich für deren Interessen einsetzen.

Voraussetzung für die Nutzung des Angebots ist die Anmeldung Ihrer Schule/Institution bei der Sternschnuppe: Registrierung | Stiftung Kinderhilfe Sternschnuppe.

Wir prüfen Ihre Anmeldung und informieren Sie, ob wir Ihre Organisation bei der Sternschnuppe aufnehmen dürfen. Wenn Ihr Antrag den Richtlinien unseres Stiftungszwecks entspricht, erhalten Sie einen Link für den Download der App sowie den Informationen für die Registrierung. Sobald Sie sich für die App registriert haben, können Sie das Angebot der Freizeitsterne nutzten.

Kosten für den Eintritt der betroffenen Kinder ab 6 bis und mit 18 Jahre und deren Begleitpersonen. Maximale Personenzahl pro Ticket: 30. Für zusätzliche Personen muss ein weiteres Ticket gelöst werden.
WICHTIG: Erfassen Sie nur Kinder, die zahlungspflichtig sind. Informieren Sie sich vorgängig bei der entsprechenden Partnerinstitution.

Ja, die App kann auf mehreren Mobil-Telefonen installiert werden. Ihnen steht auch eine Desktop-Version der App zur Verfügung: Login | Stiftung Kinderhilfe Sternschnuppe.
Verwenden Sie innerhalb der Institution einfach die gleichen Login-Daten (ID und Passwort).

Buchen Sie einen Eintritt in Ihrem Konto der Sternschnuppe-App. Weisen Sie den QR-Code des Tickets (oder die Ticket-Nummer) an der Kasse vor. Halten Sie auch einen Personalausweis bereit, falls Sie danach gefragt werden.

In der App sowie auf unserer Website finden Sie eine Übersicht der aktuellen Partnerinstitutionen. Bitte beachten Sie, dass gewisse Partner nur saisonal geöffnet haben.

Bietet ein Freizeitsterne-Partner mehrere Angebote (z.B. Verkehrshaus der Schweiz, Glasi Hergiswil) muss für jedes Teilangebot ein separates Ticket gelöst werden. Ihrem Guthaben wir dafür jeweils ein Sternenpunkt belastet.

Die Anzahl Sternenpunkte, die einer Institution zur Verfügung stehen, variiert je nach Grösse der Organisation.

Sie erhalten pro Kalenderjahr (Januar bis Dezember) eine bestimmte Anzahl Sternenpunkte (Guthaben für Besuche mit einer Gruppe bis max. 30 Personen). Wenn Sie mit einem gebuchten Ticket einen Ausflug gemacht haben, wird Ihnen ein Sternenpunkt von Ihrem Konto abgebucht. Nicht eingelöste Tickets werden Ihrem Konto nicht belastet. Nicht verwendete Sternenpunkte können nicht auf das Folgejahr übertragen werden.

Die externen Kosten der Freizeitsterne sind seit der Lancierung im Jahr 2011 kontinuierlich gestiegen. Damit wir dieses Angebot auch langfristig anbieten können, sind diese Massnahmen nötig geworden.

Wenn Sie alle Sternenpunkte eingelöst haben, müssen Eintrittskosten für zusätzliche Ausflüge von Ihrer Organisation selber übernommen werden. Zu Beginn des Folgejahres werden Ihrem Konto wieder Sternenpunkte gutgeschrieben.

Das ist kein Problem. Sie können das Ticket stornieren und der Sternenpunkt wird Ihrem Konto wieder gutgeschrieben.

Das ist kein Problem. Stornieren Sie das Ticket und lösen Sie einfach ein Neues. ODER: Das Kassenpersonal kann ausserdem fehlende oder zusätzliche Personen mit dem Setzen oder Entfernen des Hakens hinzufügen oder abwählen.

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Adressangaben direkt in der App zu ändern. Melden Sie sich bei Änderungen bitte bei der Sternschnuppe.

In diesem Fall müssen Eintrittstickets von der Schule/Institution vor Ort selbst bezahlt werden. Es ist keine Rückerstattung seitens der Sternschnuppe möglich.

Ist Ihrer Institution ein Wohnheim/Internat angeschlossen oder bieten Sie eine Ferienbetreuung an, dürfen Sie ein zweites Login beantragen. 

Dieses können Sie via unsere Website anmelden: Registrierung | Stiftung Kinderhilfe Sternschnuppe

 Bitte beachten Sie:

 - Für das 2. Login kann nicht die gleiche E-Mailadresse angegeben werden, die beim bestehenden Login hinterlegt ist.

 - Bitte vermerken Sie bei der Anmeldung im Mitteilungsfeld den Zusatz: «2. Login «Internat/Wohnheim» oder «2. Login Ferienbetreuung»

Nein, die Sternschnuppe übernimmt die Eintrittskosten nur, wenn das Ticket über die App gebucht und der QR-Code an der Kasse abgesannnt wurde.