Häufige Fragen von Familien

Familien mit einem Kind von 6 bis und mit 18 Jahre alt, das mit einer Krankheit oder Beeinträchtigung lebt. Die Freizeitsterne sind für die Eltern und alle Kinder der Familie gültig. Anstelle der Eltern können auch maximal zwei andere erwachsene Personen das Kind/die Kinder begleiten (z.B. Entlastungsdienst, Grosseltern).

Voraussetzung für die Nutzung des Angebots ist die Anmeldung Ihres Kindes bei der Sternschnuppe: Registrierung | Stiftung Kinderhilfe Sternschnuppe.

Wir prüfen Ihre Anmeldung und informieren Sie, ob wir Ihr Kind bei der Sternschnuppe aufnehmen dürfen. Wenn Ihr Kind den Richtlinien unseres Stiftungszwecks entspricht, erhalten Sie einen Link für den Download der App sowie den Informationen für die Registrierung. Sobald Sie sich für die App registriert haben, können Sie das Angebot der Freizeitsterne nutzen.

Kosten für zusätzliche Personen müssen selbst übernommen werden (Freunde, Cousinen, weitere Kinder…).

Ja, die App kann auf mehreren Mobil-Telefonen installiert werden. Verwenden Sie innerhalb der Familie einfach die gleichen Login-Daten (ID und Passwort). Ihnen steht auch eine Desktop-Version der App zur Verfügung: Login | Stiftung Kinderhilfe Sternschnuppe.

Buchen Sie einen Eintritt in Ihrem Konto der Sternschnuppe-App. Weisen Sie den QR-Code des Tickets (oder die Ticket-Nummer) an der Kasse vor. Halten Sie auch einen Personalausweis bereit, falls Sie danach gefragt werden.

Ja, das ist möglich. Die Sternschnuppe übernimmt die Kosten für maximal zwei erwachsene Begleitpersonen. Dies müssen nicht zwingend die Eltern/Erziehungsberechtigten sein (z.B. MA von Entlastungsdiensten, Grosseltern, Gotti/Götti). Wenn Sie einen Eintritt für eine andere Begleitperson buchen, können Sie das von Ihnen gebuchte Ticket per E-Mail an die Person weiterleiten.

Ja, das ist möglich. Ein Ausflug kann auch ausschliesslich mit den Geschwistern des betroffenen Kindes unternommen werden.

Nein, das ist nicht (mehr) möglich. Die Grundidee der Freizeitsterne ist es, gemeinsame Familienzeit zu geniessen. Das Sternschnuppe-Kind und/oder die Geschwister sollen am Ausflug mit dabei sein.

Ja, das ist möglich. Bitte informieren Sie sich vorab bei der jeweiligen Partnerinstitution, ab welchem Alter Kinder ohne erwachsene Begleitpersonen Zutritt haben.

Geschwister ab 18 Jahren gelten als erwachsene Begleitpersonen und können bei der Ticketbuchung entsprechend erfasst werden.

In der App sowie auf unserer Website finden Sie eine Übersicht der aktuellen Partnerinstitutionen. Bitte beachten Sie, dass gewisse Partner nur saisonal geöffnet haben.

Bietet ein Freizeitsterne-Partner mehrere Angebote (z.B. Verkehrshaus der Schweiz, Glasi Hergiswil) muss für jedes Teilangebot ein separates Ticket gelöst werden. Ihrem Guthaben wir dafür jeweils ein Sternenpunkt belastet.

Pro Familie können 6 Besuche (entspricht Anzahl Sternenpunkte) pro Kalenderjahr (Januar bis Dezember) gemacht werden.

Sie erhalten pro Kalenderjahr 6 Sternenpunkte (Guthaben für Besuche). Wenn Sie mit einem gebuchten Ticket einen Ausflug gemacht haben, wird Ihnen ein Sternenpunkt von Ihrem Konto abgebucht. Nicht eingelöste Tickets werden Ihrem Konto nicht belastet. Nicht verwendete Sternenpunkte können nicht auf das Folgejahr übertragen werden.

Die externen Kosten der Freizeitsterne sind seit der Lancierung im Jahr 2011 kontinuierlich gestiegen. Damit wir dieses Angebot auch langfristig anbieten können, sind diese Massnahmen nötig geworden.

  • Mindestens 1 Kind der Familie muss am Ausflug mit dabei sein (Sternschnuppe-Kind oder Geschwister)
  • Mitarbeitende von Entlastungsdiensten haben keinen Zugang mehr zu den Freizeitsternen. Die Eintritte können über die App der Familien gebucht werden. Die Familien schicken die gebuchten Tickets dann per E-Mail an die Personen vom Entlastungsdienst weiter.

Wenn Sie alle Sternenpunkte eingelöst haben, müssen Sie die Eintrittskosten für zusätzliche Ausflüge selber übernehmen. Zu Beginn des Folgejahres werden Ihrem Konto wieder Sternenpunkte gutgeschrieben.

Das ist kein Problem. Das Kassenpersonal kann fehlende oder zusätzliche Personen mit dem Setzen oder Entfernen des Hakens hinzufügen oder abwählen. ODER: Stornieren Sie das Ticket und lösen Sie einfach ein Neues.

Das ist kein Problem. Sie können das Ticket stornieren und der Sternenpunkt wird Ihrem Konto wieder gutgeschrieben.

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Adressangaben direkt in der App zu ändern.
Melden Sie sich bei Änderungen der Familienzusammensetzung (z.B. zusätzliches Geschwister) bitte bei der Sternschnuppe.

In diesem Fall müssen Eintrittstickets von der Familie vor Ort selbst bezahlt werden. Es ist keine Rückerstattung seitens der Sternschnuppe möglich.

Ticketbuchungen für das kommende Jahr kommende können ab dem 1.1.des Folgejahres gemacht werden.

Nein, die Sternschnuppe übernimmt die Eintrittskosten nur, wenn das Ticket über die App gebucht und der QR-Code an der Kasse abgesannnt wurde. 

Pro Familie gibt es ein Login mit sechs Sternenpunkten, unabhängig davon wie viele Kinder bei der Sternschnuppe angemeldet sind.