Herzenswunsch anmelden

Kinder und Jugendliche, die mit einer Krankheit, einer schweren Verletzung oder Beeinträchtigung leben, dürfen sich von der Sternschnuppe etwas wünschen. Auch Personen aus dem Umfeld des Kindes wie Eltern, Geschwister, Freunde, betreuende Ärzte oder Pflegepersonen, können uns den Herzenswunsch melden.

Der Herzenswunsch des Kindes steht bei uns im Zentrum. Darum beziehen wir Kinder/Jugendliche, wenn immer möglich, in die Organisation ihrer Wunscherfüllung mit ein. Da die Vorfreude bekanntlich die schönste Freude ist, raten wir von Wunscherfüllungen in Form einer Überraschung ab.

Wir erfüllen Wünsche von Kindern bis 18 Jahre. Das Mindestalter der Kinder sollte 6 Jahre betragen. Sollte es aus medizinischer Sicht unablässig sein, erfüllen wir auch jüngeren Kindern einen Herzenswunsch.

 

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